Was ist überhaupt ein Sturmschaden?

Ein Sturmschaden an einem Gebäude liegt dann vor, wenn die Ursache der Beschädigung ausschließlich aus dem Sturmereignis resultiert. Von diesen außergewöhnlichen Naturereignissen spricht man in der Regel bei Windstärken ab 12 Beaufort.

Sturmschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen!

Diese Einordnung darf aber nicht verwechselt werden mit dem „Sturmschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen des Wohngebäudeversicherers“. Versicherungsrelevante Sturmschäden werden ab einer Sturmstärke von 8 Beaufort reguliert. Das bedeutet, dass von den Versicherungen Sturmschäden an Dächern ab Windgeschwindigkeiten von ca. 62 km/h anerkannt und reguliert werden.

Welche Versicherung reguliert einen Sturmschaden?

Ein Sturmschaden an Ihrem Dach, zum Beispiel durch einen herabfallenden Ast oder entwurzelte Bäume, kann über die Gebäudeversicherung reguliert werden. Auch Reparaturen an kaputten Fenstern und Türen zahlt die Versicherung. Entsteht ein Sturmschaden jedoch durch herumfliegende Dachziegel, zum Beispiel an Ihrem Auto, ist dies ein Fall für die Kfz-Versicherung, genauer gesagt die Teil-Kaskoversicherung. Verursachen Gebäudeteile Sturmschäden am Auto Ihres Nachbarn oder sonstiger Dritter, bietet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schutz bei etwaigen Forderungen.

Wann ist der Gebäudeeigentümer für tritt Schäden haftbar?

Hierzu sagt der § 836 im BGB, grundsätzlich ist der Besitzer für sein Gebäude oder Grundstück verantwortlich. D.h., er muss auch für die Folgeschäden an Dritte aufkommen.

Ausnahme: Diese Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn „der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat“. In der Praxis bedeutet das eine regelmäßige Überprüfung und Wartung des Daches durch fachkundige Dachdeckerunternehmen. Übrigens, regelmäßige Dachchecks und/oder Wartungen sollte man auch bei neuen Dächern durchführen lassen.

Übrigens: Die Stürme werden immer heftiger, die Intervalle immer kürzer und diese Sturmereignisse unterscheiden nicht zwischen neuen und älteren Dächern.

Muss der Hausbesitzer sein Dach regelmäßig kontrollieren und warten lassen?

Bei Sturmereignissen und Sturmschäden ab Windstärke 12 (ab 117 km/h) handelt es sich um unabwendbare Naturereignisse, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Ein gewisses „Restlebensrisiko“ liegt immer vor und kann auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Kommt es zu einem Drittschaden (gleich Haftpflichtfall) unterhalb der Windstärke 12, so haftet der Gebäudebesitzer, außer er hat sein Dach regelmäßig fachmännisch warten lassen. So sagt es die Rechtsprechung! Nach einem neueren Urteil des OLG Hamm geht die Wartungspflicht sogar soweit, dass man bei Überschreitung der normalen Lebenserwartung eines Daches, diesem durch eine Neueindeckung das Gefahrenpotential herabstürzender „altersschwacher“ Bauteile nehmen muss (OLG Hamm 13 U 145/09).

Um die Frage zu beantworten, will der Eigentümer seine Haftung gegenüber Dritten vermeiden, so „muss“ er sein Dach warten lassen.

Allerdings ist der Hauseigentümer haftbar, so „muss“ die Gebäudehaftpflichtversicherung (falls vorhanden) den Schaden regulieren.  Genau für diese Fälle ist man schließlich versichert.  (In der Praxis wird es also für den Hauseigentümer nur dann wirklich „unangenehm“, wenn er keine Gebäudehaftpflichtversicherung hat.)

Was kann ich tun, um mich vor Sturmschäden zu schützen? 

Durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen kann das Risiko von Sturmschäden am Dach und durch das Dach reduziert werden. Als Hausbesitzer sollten Sie daher die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes ernst nehmen und bei einer angekündigten Windgeschwindigkeit von 62 km/h oder mehr entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen.  

Verstauen Sie alles sicher, was für gewöhnlich Schäden verursacht, weil es wegfliegen kann. Befreien Sie Ihren Garten von herumliegenden Ästen, um später die Zahl herumfliegender Äste zu reduzieren. Ihr Auto sollten Sie nach Möglichkeit in der Garage parken, es aber in jedem Fall so platzieren, dass es nicht von einem umgestürzten Baum oder herabfallenden Ästen oder Dachziegeln getroffen wird.  

Neben den Akutmaßnahmen gehört auch eine regelmäßige Dachwartung zu den Maßnahmen, die das Risiko von Sturmschäden reduzieren. Wir vom Team Zimmermann Bedachungen sind sowohl im Akutfall als auch für Wartungsmaßnahmen Ihr zuverlässiger Dachdecker-Fachbetrieb.

Was empfiehlt die Berufsorganisation des Deutschen Dachdeckerhandwerks?

Lieber Ursachenbekämpfung anstelle Symptombekämpfung.  D.h., durch regelmäßige Dachchecks und Wartungen die Lebensdauer der Dächer verlängern und mögliche Schäden abwenden. Diese regelmäßigen Dachüberprüfungen sichern auch vor möglichen Ausschlüssen von Gewährleistungsansprüchen.

Sturmschaden? Team Zimmermann Bedachungen ist für Sie da

Wir sind auch in stürmischen Zeiten für Sie da. Wenn Ihr Dach einen Sturmschaden erlitten hat, sind wir unter unserer Notfallnummer 0151 641 95 060 für Sie zu jeder Zeit erreichbar, um Sofortmaßnahmen an abgedeckten Dächern durchzuführen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, sodass vom Sturmschaden schon bald nichts mehr zu sehen ist.